SIEGENIA-AUBI
Die neue Energiesparverordnung

Die neue Energiesparverordnung



Für eine umweltschonende Energiebilanz
Am 1. Februar 2002 trat die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und führte damit die Wärmeschutz- und die Heizanlagenverordnung zusammen. Die beiden Hauptziele der EnEV: die Senkung des Energieverbrauchs und die Reduzierung von Treibhausgasen. Denn allein in den vergangenen 25 Jahren nahm der weltweite Energiekonsum um 60 % zu. Besonders wichtig für die Erdatmosphäre ist die radikale Eindämmung von CO2-Ausstößen: Kohlenstoffdioxid entsteht u.a. bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Heizöl und Gas und macht mehr als die Hälfte des vom Menschen verursachten Treibhauseffekts aus.


Neue Freiräume bei der Planung
Mit Hilfe der Energieeinsparverordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden sinken – bei Neubauten um ca. 30 %. Hierzu bezieht die EnEV sowohl die Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Warmwasser als auch Verluste in die energetische Gesamtbetrachtung von Gebäuden mit ein, die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport eines Energieträgers entstehen. Einzelfaktoren werden miteinander verrechenbar und eröffnen Architekten und Bauherren neue Freiräume bei der Planung. Das gilt auch für den Einsatz von Lüftungsanlagen, für die Bauherren bei der Berechnung einen Bonus erhalten.